Unternehmen sind verpflichtet, ihren geschäftlichen Schriftverkehr zu archivieren. E-Mails gehören im Rahmen dieser Vorschrift auch zu den geschäftlichen Papieren. Maßgeblich für die E-Mail-Archivierung sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabeanordnung (AO) sowie die "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD)....
ecoservice GbR, Falk Neubert
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Oktober 2017
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